Mit dem Betreten des Festivalgeländes akzeptiert die/der BesucherIn dessen Hausordnung.

Allgemeines

Bei Open Air-Veranstaltungen kann es aufgrund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung, Zelträumungen, o. Ä.).

Diese Maßnahmen werden durch Lautsprecherdurchsagen sowie den Sicherheitsdienst angekündigt. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist in diesem Fall unwidersprochen Folge zu leisten! Bei Gefahr durch Unwetter mit Sturm, Blitzschlag u. Ä. müssen die Besucher eigenverantwortlich Ihre Autos aufsuchen. Besuchern ohne Autos werden etwaige freie Plätze zur Verfügung gestellt!

Gaskartuschen, Gasflaschen und diverse brennbare Flüssigkeiten sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Campingplatz, Caravanplatz, Kerngelände, etc.) streng verboten!

Parkplatzordnung

a) Geltungsbereich

Diese Parkplatzordnung gilt für den Parkplatz des Break & Lake Festivals. Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Break & Lake Festival Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen. Mit dem Betreten/Befahren des Parkplatzes erkennt der Besucher die Parkplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/ Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.

Am Parkplatz gilt die StVO.

Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf den Parkplatz auffahren und parken.

b) Verbote

Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Der Umkehrplatz für den Shuttle-Bus ist ausnahmslos freizuhalten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten. Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.

c) Verantwortlichkeiten

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden am Parkplatz. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter ebenso keine Haftung.

Camping, Caravancamping, Platzordnung

a) Geltungsbereich

Diese Campingplatzordnung gilt für den Camping- und Caravanplatz sowie alle zugehörige Bereiche (Crew-Camping etc.) des Break & Lake Festivalgeländes. Der Camping- und Caravanplatz, mit allen oben erwähnten zugehörigen Bereichen, darf von Besuchern nur mit entsprechend gültiger Break & Lake Eintrittskarte und nur während der Öffnungszeit benützt werden. Eventuell bereits vor den Öffnungszeiten ankommende Camping und Caravanbesucher werden vom Festivalgelände verwiesen. (müssen zusätzliche Gebühren zur Benützung der Stellfläche zahlen). Mit dem Betreten des Camping- und Caravanplatzes erkennt der Besucher die Camping- und Caravanplatzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/ Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht verwiesen.

Das Campen ist nur am Tag des gültigen Tickets und in der darauffolgenden Nacht bis 10:00 Uhr erlaubt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne gültigem Ticket vom Campingplatz zu verweisen.

Es dürfen nur zugelassene KFZ mit Kennzeichen auf die Caravan-Plätze auffahren oder dort parken.

Die Zufahrt zum und vom Caravan Platz mit dem ist nur einmalig erlaubt! (One Way)

Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Camping- und Caravangelände erklärt sich der Besucher mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen, Rucksäcken und dergleichen) und gegebenenfalls mit einer Personenkontrolle und einem Körpercheck einverstanden. (Personen- und Behältnisdurchsuchungen)

b) Verbote

Es ist strengstens verboten Lagerfeuer und offenes Feuer zu entfachen.

Die Benützung von Gaskartuschen, Gasflaschen, oder diversen brennbaren Flüssigkeiten ist den Besuchern nicht gestattet. Den Benützern des Caravanplatzes ist es weiters verboten Gasflaschen und Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Öle) über die in den hierzu vorgesehen Tanks am Caravanplatz mit sich zu führen. Ebenso ist das Mitführen von unnötigen Brandlasten (wie beispielsweise Möbelstücke) verboten.

Das Baden und Schwimmen im Stausee Klaus erfolgt auf eigene Gefahr und das Kerngelände muss dafür verlassen werden. Das Campen an der Böschung bzw. im Uferbereich des Stausees ist aus sicherheitstechnischen Gründen strengstens verboten!

Die Mitnahme und das Hantieren mit Feuerwerkskörpern jeglicher Art ist strengstens verboten.

Das Mitnehmen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zum Camping- und Caravanplatz ist den Besuchern verboten.

Das Graben von Löchern ist strengstens verboten.

Es ist verboten Wege (Hauptwege und Nebenwege) sowie die Notausgänge mit Zelten oder sonstigen beweglichen oder unbewegnlichen Sachen zu verstellen.

Am Campingplatz herrscht absolutes Fahrverbot mit Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen. Lediglich den Fahrzeugen der Blaulichtorganisationen und den Fahrzeugen des Sicherheitsdienstes/ Veranstalters ist ein Befahren des Campingplatzes gestattet.

Das Aufstellen von Zelten oder Vorzelten ist nur in den gekennzeichneten Parzellen genehmigt.

Fahrzeuge über 11m Meter Länge und 3,5t Gewicht dürfen nicht auf den Caravanplatz auffahren.

Es gilt strengstes Glasverbot und Sperrmüllverbot auf dem Camping- und Caravanplatz, auch Bierkisten, Biertische und Bänke und ähnliches sind verboten.

Es ist strengstens verboten Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).

Einrichtungen am Camping- und Caravanplatz wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, dürfen von Besuchern nicht bestiegen werden.

Das Hantieren mit spitzen oder sperrigen Gegenständen am Camping- und Caravanplatz ist den Besuchern nicht gestattet.

Das Beschädigen von Zaunelementen sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente ist strengstens verboten.

Es ist den Besuchern nicht gestattet Camping- oder Caravanflächen für andere Besucher zu reservieren oder sich Flächen abzustecken, die sie nicht unmittelbar als Zeltplätze benötigen.

weiteres verboten ist:

  • Die Mitnahme von Drogen
  • Die Mitnahme von Tieren
  • Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dgl.
  • Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.Ä
  • Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.Ä
  • Flugblätter, sofern die nicht vom Veranstalter autorisiert wurde
  • Große Musikanlagen, bzw. das Abspielen lauter Musik, vor allem in der Zeit von 22:00 bis 08:00 Uhr

b) Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene und am Campingplatz befindliche Gegenstände, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Daher haftet der Veranstalter weiters nicht für Personen- und Sachschäden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Campingplatzes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern stehen, welche sich noch am Campingplatz befinden, bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten.

Die Campingplatzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Break & Lake Festival und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Break & Lake Festival.

Die Missachtung dieser Campingplatz- und Caravanplatzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Break & Lake Festival führen.

Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.

Platzordnung Bühnen-/Kerngelände

a) Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das Bühnengelände (sog. Kerngelände, inkl. Partybereich) beim Break & Lake Festival. Das Kerngelände darf von Besuchern nur mit gültiger Break & Lake Eintrittskarte nur während der Öffnungszeit benützt werden. Mit dem Betreten des Kerngeländes erkennt der Besucher die Platzordnung sowie die einschlägig gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes/Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Dabei wird insbesondere auf das Hausrecht (Platzverbot) verwiesen.

Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen.

Mit dem Zutritt zum Kerngelände erklärt sich der Besucher mit einer Personenkontrolle und Körpercheck einverstanden. Ebenso mit der Durchsuchung von mitgenommenen Gegenständen (Taschen und dergleichen). (Personen- und Behältnisdurchsuchung)

Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände (auch Camping- und Caravanplatz) gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels

jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen.

b) Verbote

Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen,Plastikkanister und Hartverpackungen• Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten
  • Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke
  • Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen• Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)
  • Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.Ä
  • Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.Ä• Bild- und Tonaufnahmegeräte
  • Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter autorisiert wurde
  • Die Mitnahme von Drogen
  • Die Mitnahme von Tieren

weiteres verboten ist:

  • Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art
  • Das Mitnehmen von Speisen
  • Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen
  • Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge
  • Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren)
  • Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten
  • Einrichtungen wie Duschanlagen, chemische Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches).
  • Einrichtungen am Campingplatz, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen zu besteigen.
  • Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente.
  • Das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiche

c) Verantwortlichkeiten

Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.

Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.

Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Kerngeländes, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Kerngelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.

Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für das Break & Lake Festival und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet mit der Beendigung des Abbaus nach dem Break & Lake Festival.

Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung zum Break & Lake Festival führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht.